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Gesetzliches zu Sonn- & Feiertagsarbeit

Arbeitszeitgesetz: 

Dürfen Selbstständige an Feiertagen arbeiten?

Veröffentlicht am 29.03.2022 inArbeitsrecht

Quelltext: VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten

Feiertage sind gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschäftigungsfrei – es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Vorschrift. Patienten in Krankenhäusern müssen schließlich auch an Sonn- und Feiertragen versorgt werden und auch in anderen Branchen geht es nicht ohne Feiertagsarbeit, etwa in der Gastronomie. Für Feiertagsarbeit steht Arbeitnehmern ein Ausgleich in Form von Ersatzruhetagen oder Feiertagszuschlägen zu. Wird jedoch ohne Genehmigung am Feiertag gearbeitet, können Strafen verhängt werden. Aber wie sieht es bei Selbstständigen aus? Dürfen sie an Sonn- und Feiertragen arbeiten?
Arbeitszeitgesetz: Wie regelt das Arbeitsrecht die Feiertagsarbeit?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Darin sind neben den täglichen Höchstarbeitszeiten und den Pausen- und Ruhezeiten auch die Sonn- und Feiertagsarbeit festgelegt. In § 9 Absatz 1 ArbZG heißt es dazu: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Bestimmte Tätigkeiten können allerdings auch sonn- und feiertags ausgeführt werden. Im nächsten Paragrafen sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor: „Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden.“
Zu den Ausnahmen zählen neben der Schichtarbeit etwa die Arbeit in Krankenhäusern, bei Not- und Rettungsdiensten, in Hotels und Gaststätten, im Bewachungsgewerbe, auf Messen und in Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch in Bäckereien darf sonn- und feiertags bis zu drei Stunden gearbeitet werden. Als Ausgleich sind Ruhetage vorgeschrieben. Betriebe, die sonntags Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten wollen, brauchen für die Sonntagsarbeit eine Genehmigung des örtlichen Gewerbeaufsichtsamts.
Bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz drohen hohe Strafen
Ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Arbeit an Feiertagen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro zur Folge haben (§ 22 ArbZG). Wenn die Regelmissachtung als Straftat gewertet wird, droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 23 ArbZG).
Für Angestellte gelten also strenge gesetzliche Vorgaben, wie lange sie täglich beziehungsweise wöchentlich arbeiten dürfen, wie lang die Pausen und Ruhezeiten sein müssen und wie es mit Nacht-, Feiertags- und Schichtarbeit aussieht.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Selbstständige und Freiberufler?
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Freiberufler, sondern ausdrücklich nur für Beschäftigte. Wer freiberuflich tätig ist, muss sich nicht an das Gesetz halten. Freiberufler können frei entscheiden, wie lange sie täglich oder wöchentlich arbeiten und ob sie ihrer Beschäftigung auch an Sonn- und Feiertagen nachgehen.
Für viele ist die freie Einteilung der Arbeitszeit einer der Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit. Immerhin ermöglicht die Selbstständigkeit mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Freiberufler können selbst entscheiden, wann sie mehr und wann sie weniger arbeiten, um Zeit für die Familie oder Freizeitaktivitäten zu haben.
Unfallversicherung verlangt Schutz vor Überarbeitung
Auch für Selbstständige gibt es allerdings Einschränkungen: Die Unfallversicherungsträger schreiben allen Versicherten und damit auch Freiberuflern vor, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen treffen müssen. Freiberufler müssen demnach ebenfalls Übermüdung und Überarbeitung vorbeugen, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden und Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden.
Mehr Flexibilität und weniger Struktur im Arbeitsalltag kann bei Freelancern dazu führen, dass sie phasenweise mehr und länger arbeiten, als ihnen guttut. Das ist zwar nicht strafbar, kann aber die Gesundheit gefährden. Auch die sozialen Beziehungen können unter den unregelmäßigen Arbeitszeiten leiden. Daher sollten Selbstständige es mit der Arbeit nicht übertreiben – auch wenn es keine gesetzlichen Beschränkungen wie ein Arbeitszeitgesetz für Freiberufler gibt. Von einer ausgewogenen Work-Life-Balance profitieren alle Berufstätigen.

Dies betrift auch die Nachtarbeit. 

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